Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Liebow Baustellen- und Verkehrssicherung e.K.
Feldlerchenstraße 8
85467 Neuching
Inhaberin: Samantha Kunz
Stand: März 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Liebow Baustellen- und Verkehrssicherung e.K. im Bereich Planung, Einrichtung, Wartung und Abbau von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Verkehrssicherungen nach RSA
- Baustellenabsicherungen
- Verkehrszeichenpläne
- Vermietung und Lieferung von Verkehrssicherungsmaterial
- Beantragung verkehrsrechtlicher Anordnungen
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung
- elektronische Auftragsbestätigung (z.B. E‑Mail)
- tatsächliche Durchführung der Leistung.
§3 Technische Vorschriften
Die Verkehrssicherung erfolgt nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regelwerken, insbesondere:
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA)
Maßgeblich ist die jeweilige verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde.
§4 Verkehrsrechtliche Anordnungen
Die Beantragung verkehrsrechtlicher Anordnungen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Änderungen durch Behörden.
§5 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und behördlicher Anordnung.
Änderungen durch Behörden oder Polizei können zusätzliche Leistungen erforderlich machen und werden gesondert berechnet.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen zu berechnen
- Leistungen auszusetzen
- Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§7 Vermietung von Verkehrssicherungsmaterial
Sämtliche Verkehrssicherungseinrichtungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Die Mietdauer beginnt mit der Aufstellung und endet mit dem Abbau der Einrichtung.
§8 Verlust, Diebstahl und Beschädigung
Der Auftraggeber haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der eingesetzten Verkehrssicherungseinrichtungen während der Mietdauer.
Hierzu zählen insbesondere Schäden durch:
- Verkehrsunfälle
- Vandalismus
- Baustellenfahrzeuge
- Dritte.
§9 Kontrollfahrten
Kontrollfahrten erfolgen gemäß behördlicher Anordnung oder vertraglicher Vereinbarung.
Zusätzliche Einsätze aufgrund von Fremdeinwirkungen werden gesondert berechnet.
§10 Baustellenverschiebung
Wird eine Baustelle verschoben oder unterbrochen, bleiben vereinbarte Miet‑ oder Bereitstellungskosten bestehen.
§11 Zusatzkosten
Zusätzliche Kosten können entstehen durch:
- Leerfahrten
- Wartezeiten
- kurzfristige Änderungen
- Zusatzfahrten
- Notdiensteinsätze.
§12 Notdienste und Soforteinsätze
Notfallmaßnahmen oder kurzfristige Verkehrssicherungen werden gesondert nach Aufwand berechnet.
§13 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§14 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z.B. extreme Witterung, Streiks, Naturereignisse oder behördliche Maßnahmen) kann die Leistung verschoben werden.
§15 Vertragsdauer
Der Vertrag gilt für die Dauer der vereinbarten Baustelle.
§16 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
§17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.